Wir bestätigen, dass das Produkt gemäss den Verordnungen 1829/2003/EG und 1830/2003/EG nicht als GVO gekennzeichnet werden muss.
Das Produkt entspricht dem schweizerischen Lebensmittelgesetz und den entsprechenden EU-Richtlinien und -Verordnungen. Diese Information sichert dem Erzeugnis keine Eigenschaften oder die Eignung für bestimmte Einsatzzwecke zu. Bei Verwendung durch Weiterverarbeiter ist die Verkehrsfähigkeit für das jeweilige Einsatzgebiet durch den Weiterverarbeiter selbstständig zu prüfen.